Um die Verkehrsbelastungen der Lüdenscheider Bürger nach der Sprengung der Talbrücke Rahmede zu senken, tritt ab 10.06.23 ein LKW-Verbot für den reinen Transitverkehr in Kraft. Das Verbot gilt auch für die Ortsdurchfahrt auf der B54 in Brügge, die derzeit auch als Ausweichstrecke genutzt wird. Es gelten allerdings verschiedene Ausnahmen.
HEUEL LOGISTICS mit Ausnahmegenehmigungen:
Als Unternehmen mit Sitz in der Nachbargemeinde von Lüdenscheid erhalten wir Ausnahmegenehmigungen aufgrund einer Härtefallregelung. Damit können wir unsere Transportleistung in gewohnter Form erbringen, auch wenn die Transportentfernung weiter als 75 km ist. Diese Regelung gilt jedoch nur für Unternehmen mit Sitz in:
Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle, Werdohl.
Derzeit ist nicht absehbar wie sich die Verbote auf dem Gesamtmarkt auswirken. Wir halten Sie über die Entwicklungen informiert.
Ein LKW darf weiterhin ohne Ausnahmegenehmigung durch Lüdenscheid fahren:
Beispiele:
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Bildquelle Ortschild: CC BY 4.0 Creative Common