Meinerzhagen, 09.06.23

LKW-Durchfahrtsverbot Lüdenscheid - HEUEL LOGISTICS mit Ausnahmegenehmigungen

Lüdenscheid Ortsschild HEUEL

Um die Verkehrsbelastungen der Lüdenscheider Bürger nach der Sprengung der Talbrücke Rahmede zu senken, tritt ab 10.06.23 ein LKW-Verbot für den reinen Transitverkehr in Kraft. Das Verbot gilt auch für die Ortsdurchfahrt auf der B54 in Brügge, die derzeit auch als Ausweichstrecke genutzt wird. Es gelten allerdings verschiedene Ausnahmen.

HEUEL LOGISTICS mit Ausnahmegenehmigungen:

Als Unternehmen mit Sitz in der Nachbargemeinde von Lüdenscheid erhalten wir Ausnahmegenehmigungen aufgrund einer Härtefallregelung. Damit können wir unsere Transportleistung in gewohnter Form erbringen, auch wenn die Transportentfernung weiter als 75 km ist. Diese Regelung gilt jedoch nur für Unternehmen mit Sitz in:

Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle, Werdohl.

Derzeit ist nicht absehbar wie sich die Verbote auf dem Gesamtmarkt auswirken. Wir halten Sie über die Entwicklungen informiert.

 

Ein LKW darf weiterhin ohne Ausnahmegenehmigung durch Lüdenscheid fahren:

  • wenn ein Belade- bzw. Zielort im Stadtgebiet Lüdenscheid liegt (unabhängig von der Streckenlänge).
  • der Erstbeladeort und ein weiterer Entladeort dürfen nicht weiter als 75 km Luftlinie auseinanderliegen. Nicht der Sitz einer Firma oder eines Kunden gilt als Grundlage für den Radius, sondern der Mittelpunkt der jeweiligen Kommune.

Beispiele:

  • Transport von Hagen nach Meinerzhagen 65 km: Der LKW darf durch Lüdenscheid fahren.
  • Transport von Hagen nach Frankfurt 220 km: Der LKW darf nicht durch Lüdenscheid fahren, sondern muss eine weiträumige Umleitung über Köln oder Kassel nutzen.

Weiterführende Informationen zum Download:

Bildquelle Ortschild: CC BY 4.0 Creative Common